Insolvenzbekanntmachung
Eberl & Koesel GmbH & Co. KG
Altusried
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat zur Eberl & Koesel GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.01.2023, Aktenzeichen IN 108/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Aktenzeichen
- IN 108/22
- Registerbezug
- Kempten (Allgäu), HRA 4205
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.01.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 108/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberl & Koesel GmbH & Co. KG, Am Buchweg 1, 87452 Altusried, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E & K Verwaltungs GmbH, Am Buchweg 1, 87452 Altusried, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eberl Ulrich, geboren am 27.02.1966, Gnadenberg 12, 87509 Immenstadt
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 4205
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 154/22 AS01 nk
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Arbeitnehmern wie folgt:
1) Mitarbeiter mit anhängigen Kündigungsschutzklagen erhalten einen Sockelabfindungsbetrag von 3.000,- € zzgl. 500,- € pro Beschäftigungsjahr.
2) Arbeitnehmer, die nur Nachteilsausgleichsansprüche geltend machen und nicht unter die Kategorie 1) fallen, erhalten
a) bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von 5 Monatsgehältern
b) 10 - 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von 10 Monatsgehältern
c) 20 - 30 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von 15 Monatsgehältern
d) mehr als 30 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von max. 18 Monatsgehältern
3) Arbeitnehmer, die neben Nachteilsausgleichsansprüchen noch weitere Ansprüche geltend machen und nicht unter Kategorie 1) fallen, erhalten zusätzlich zu 2) pauschal einen Einmalbetrag von 500,- €.
4) Alle Zahlungen erfolgen unter Anrechnung auf die Sozialplanabfindung und führen zu einer Gesamtabgeltung aller wechselseitiger Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
wird bestimmt auf
Freitag, 10.02.2023, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 240, 2. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu)
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 25.01.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberl & Koesel GmbH & Co. KG, Am Buchweg 1, 87452 Altusried, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E & K Verwaltungs GmbH, Am Buchweg 1, 87452 Altusried, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eberl Ulrich, geboren am 27.02.1966, Gnadenberg 12, 87509 Immenstadt
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 4205
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 154/22 AS01 nk
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Arbeitnehmern wie folgt:
1) Mitarbeiter mit anhängigen Kündigungsschutzklagen erhalten einen Sockelabfindungsbetrag von 3.000,- € zzgl. 500,- € pro Beschäftigungsjahr.
2) Arbeitnehmer, die nur Nachteilsausgleichsansprüche geltend machen und nicht unter die Kategorie 1) fallen, erhalten
a) bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von 5 Monatsgehältern
b) 10 - 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von 10 Monatsgehältern
c) 20 - 30 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von 15 Monatsgehältern
d) mehr als 30 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 % von max. 18 Monatsgehältern
3) Arbeitnehmer, die neben Nachteilsausgleichsansprüchen noch weitere Ansprüche geltend machen und nicht unter Kategorie 1) fallen, erhalten zusätzlich zu 2) pauschal einen Einmalbetrag von 500,- €.
4) Alle Zahlungen erfolgen unter Anrechnung auf die Sozialplanabfindung und führen zu einer Gesamtabgeltung aller wechselseitiger Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
wird bestimmt auf
Freitag, 10.02.2023, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 240, 2. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu)
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 25.01.2023