Insolvenzbekanntmachung
E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH
St. Ingbert
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 111 IN 5/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 111 IN 5/20
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 32789
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist die Vermittlung von Speditionsleistungen, insbesondere von Kraftwagen sowie die Lagerung. Die Gesellschaft kann weiter alle Tätigkeiten ausüben, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind, namentlich kann sie sich an gleichartigen Unternehmen als Gesellschafter beteiligen und solche Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 32789 eingetragenen E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH, Schlackenbergstraße 18, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Müller
ist der Vergütungsantrag d. Verw. eingegangen.
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
111 IN 5/20
Amtsgericht Saarbrücken, 09.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 32789 eingetragenen E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH, Schlackenbergstraße 18, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Müller
ist der Vergütungsantrag d. Verw. eingegangen.
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
111 IN 5/20
Amtsgericht Saarbrücken, 09.02.2026