Insolvenzbekanntmachung

E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH

St. Ingbert

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2022, Aktenzeichen 111 IN 5/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
111 IN 5/20
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 32789
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
27.01.2022
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist die Vermittlung von Speditionsleistungen, insbesondere von Kraftwagen sowie die Lagerung. Die Gesellschaft kann weiter alle Tätigkeiten ausüben, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind, namentlich kann sie sich an gleichartigen Unternehmen als Gesellschafter beteiligen und solche Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 5/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 32789 eingetragenen E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH, Schlackenbergstraße 18, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Müller

wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine v. Verw. beabsichtigte Rechtshandlung (§§ 160, 161 InsO), vorliegend:

1. Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Frau Anette Müller

2. Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit der Fa. CFT Immovest GmbH

3. Zustimmung zur gerichtl. Geltendmachung des Anspruches gegen die Fa. toll Collect GmbH

4. Zustimmung zur gerichtl. Geltendmachung des Anspruches gegen die Fa. Team Energie GmbH & Co. KG,

Termin bestimmt auf

Dienstag, 15.02.2022, 13:55 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken - Außenstelle Sulzbach - Insolvenzgericht, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

111 IN 5/20
Amtsgericht Saarbrücken, 26.01.2022

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Schlusstermin
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Forderungsprüfung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme
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