Forderungsprüfung
E-M Vision GmbH
Mörfelden-Walldorf
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur E-M Vision GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 721/25 E-11-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 721/25 E-11-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 133533
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Neubau, Sanierung und Renovierung von Gebäuden, Rohbau, Hoch- und Tiefbau, Trockenbau, Maurer-, Beton- Fassaden- und Verputzarbeiten, Fassadenmontage, Eisenflechten, Erdaushub, Baggerarbeiten, Abriss, Abbruch und Demontage von Gebäuden, Gerüstverleih, Baustellen- und Gebäudereinigung, Bodenverlegung, Holz- und Bautenschutz, Baubetreuung.
Veröffentlichungstext
810 IN 721/25 E-11-9 In dem Insolvenzverfahren E-M Vision GmbH, Dreieichstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, vormals Augustenburgstraße 20, 60488 Frankfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 133533),
vertreten durch:
Edin Mujezinovic, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.05.2026
vertreten durch:
Edin Mujezinovic, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.05.2026