Forderungsprüfung
E.A.S. GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur E.A.S. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.03.2023, Aktenzeichen 810 IN 1099/21 E-5-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1099/21 E-5-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104064
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 21.03.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Hochbau, Trockenbau, Maurer- und Betonarbeiten, Estrichlegerarbeiten, Gebäudereinigung und Hausmeisterservice, sowie Industriemontage.
Veröffentlichungstext
810 IN 1099/21 E-5-9 - In dem Insolvenzverfahren E.A.S. GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104064), vertreten durch: Armin Beckovic, Dieburger Straße 8, 60386 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.05.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.06.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.03.2023
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.06.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.03.2023