Vergütungsfestsetzung

DZZ GmbH

Mandelbachtal

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur DZZ GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 61 IN 25/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 25/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18758
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 25/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18758 eingetragenen DZZ GmbH, Im Witzgarten 18, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Zimmermann,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken

Im obigen Verfahren hat der (vorl.) Insolvenzverwalter seine Vergütung beantragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 21 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

61 IN 25/25
Amtsgericht Saarbrücken, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme