Sicherungsmaßnahme
DZZ GmbH
Mandelbachtal
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur DZZ GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.05.2025, Aktenzeichen 61 IN 25/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 61 IN 25/25
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 18758
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 09.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andrea Julia Wolf
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 25/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18758 eingetragenen DZZ GmbH, Im Witzgarten 18, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Zimmermann,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Dachdeckerei und Zimmerei
ist am 09.05.2025, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 25/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.05.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18758 eingetragenen DZZ GmbH, Im Witzgarten 18, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Zimmermann,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Dachdeckerei und Zimmerei
ist am 09.05.2025, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 25/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.05.2025