Vergütungsfestsetzung
Dyos Technology GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Dyos Technology GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 36d IN 4670/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, die Implementierung, die Wartung und der Vertrieb von Software, Datenverarbeitung, Hosting, Online Portale sowie die Beratungstätigkeit für Informations- und Kommunikationstechnologien und insbesondere die Entwicklung und Bereitstellung einer blockchain-basierten Bankingplattform auf der Bankprodukte an Endkunden oder Drittanbieter angeboten werden können.
Veröffentlichungstext
36d IN 4670/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 21.07.2026 die Festsetzung der Regelvergütung gem. § 2 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögens von 618.825,53 Euro zzgl. der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV und der Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % für die übertragende Sanierung (25 %) sowie die Bearbeitung komplexer Rechtsprobleme und Spezialthemen (30 %) beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 21.07.2026 die Festsetzung der Regelvergütung gem. § 2 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögens von 618.825,53 Euro zzgl. der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV und der Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % für die übertragende Sanierung (25 %) sowie die Bearbeitung komplexer Rechtsprobleme und Spezialthemen (30 %) beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026