Forderungsprüfung

DW Waghäusel Verwaltungs GmbH & Co. KG

Waghäusel

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur DW Waghäusel Verwaltungs GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2020, Aktenzeichen 10 IN 875/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 875/19
Registerbezug
Mannheim, HRA 704237
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
16.03.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Termine und Fristen

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  • Prüfungstermin (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

10 IN 875/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

DW Waghäusel Verwaltungs GmbH & Co. KG,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 704237,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DW Waghäusel
Beteiligungs GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 714167,
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Darija Marovic,
Goethestraße 49, 68753 Waghäusel

- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thorwart, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg

Beschluss:

Der Berichts- und Prüfungstermin vom 31.03.2020 wird wegen der aktuellen
Gesundheitslage verlegt auf
Mittwoch, den 06. Mai 2020, vorm. 11.00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 16.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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