Vergütungsfestsetzung
DMS Automotive GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur DMS Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 36d IN 459/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 459/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 145002
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36d IN 459/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DMS Automotive GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ralph Eric Kunz und Thomas von Hake,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: 145002 B
- Schuldnerin -
Die Insolvenzverwalterin hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 29.01.2019 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 47.154,61 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 11,62 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung sowie die Bemühungen um eine Sanierung geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag der Verwalterin auf Festsetzung ihrer Vergütung sowie ihrer Auslagen für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Ferner hat die Insolvenzverwalterin Schlussrechnung gelegt und ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 57.892,98 EURO eingereicht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag der Verwalterin auf Festsetzung ihrer Vergütung sowie ihrer Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DMS Automotive GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ralph Eric Kunz und Thomas von Hake,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: 145002 B
- Schuldnerin -
Die Insolvenzverwalterin hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 29.01.2019 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 47.154,61 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 11,62 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung sowie die Bemühungen um eine Sanierung geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag der Verwalterin auf Festsetzung ihrer Vergütung sowie ihrer Auslagen für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Ferner hat die Insolvenzverwalterin Schlussrechnung gelegt und ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 57.892,98 EURO eingereicht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag der Verwalterin auf Festsetzung ihrer Vergütung sowie ihrer Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026