Forderungsprüfung
DMS Automotive GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur DMS Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 36d IN 459/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 459/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 145002
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36d IN 459/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DMS Automotive GmbH, Anna-Louisa-Karsch Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ralph Eric Kunz und Thomas von Hake,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: 145002 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DMS Automotive GmbH, Anna-Louisa-Karsch Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ralph Eric Kunz und Thomas von Hake,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: 145002 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026