Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
DMS Automotive GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur DMS Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 36d IN 459/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 459/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 145002
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36d IN 459/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DMS Automotive GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ralph Eric Kunz und Thomas von Hake,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: 145002 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.08.2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 47.154,61 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der von der Insolvenzverwalterin geltend gemachte Zuschlag in Höhe von insgesamt 11,62 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung sowie die Bemühungen um eine Sanierung wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DMS Automotive GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ralph Eric Kunz und Thomas von Hake,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: 145002 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.08.2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 47.154,61 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der von der Insolvenzverwalterin geltend gemachte Zuschlag in Höhe von insgesamt 11,62 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung sowie die Bemühungen um eine Sanierung wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026