Insolvenzbekanntmachung
DK Brands GmbH
Buchholz
Das Amtsgericht Neuwied hat zur DK Brands GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 21 IN 141/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuwied
- Aktenzeichen
- 21 IN 141/24
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 25886
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 35.714 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung von Konsumgütern, insbesondere von Getränken, deren Vermarktung und der Vertrieb dieser sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Vertriebskonzepten, insbesondere für Produkte der Nahungsmittel und Getränkeindustrie sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Veröffentlichungstext
21 IN 141/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Brands GmbH, Industriepark Nord 25 c, 53567 Buchholz (AG Montabaur, HRB 25886), vertr. d.: Konstantin Vedernikov, Celsiusstraße 116, 53125 Bonn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 28.10.2026, 09:30 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Führung von Anfechtungsansprüchen eine Vereinbarung mit Rechtsanwalt Dr. Marco Czaker über die außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen und sonstiger im Rahmen der Ermittlung anfechtungsrelevanter Sachverhalte bekannt gewordenen Ansprüche zu vereinbaren.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 06.10.2026
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 28.10.2026, 09:30 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Führung von Anfechtungsansprüchen eine Vereinbarung mit Rechtsanwalt Dr. Marco Czaker über die außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen und sonstiger im Rahmen der Ermittlung anfechtungsrelevanter Sachverhalte bekannt gewordenen Ansprüche zu vereinbaren.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 06.10.2026