Insolvenzbekanntmachung

Ladwein GmbH & Co KG

Dierdorf

Das Amtsgericht Neuwied hat zur Ladwein GmbH & Co KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 21 IN 70/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 70/26
Registerbezug
Montabaur, HRA 22416
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
20.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

21 IN 70/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ladwein GmbH & Co KG, Brückenstraße 6 - 8, 56269 Dierdorf (AG Montabaur, HRA 22416), vertr. d.: 1. Nathaus Verwaltungs GmbH, Brückenstraße 6 - 8, 56269 Dierdorf, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Stefan Nathaus, Gartenstraße 5, 56242 Quirnbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 04.11.2026, 10:30 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Entscheidung über die Annahme des Schuldenbereinigungsplanes hinsichtlich der Verbindlichkeiten des Herrn Stefan Nathaus

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 20.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme