Forderungsprüfung
Die Reinemacherei UG (haftungsbeschränkt)
Bosau
Das Amtsgericht Eutin hat zur Die Reinemacherei UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 51 IN 7/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 7/20
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 13328
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 03.04.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
51 IN 7/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Reinemacherei UG (haftungsbeschränkt), Stadtbeker Str. 97, 23715 Bosau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 13328
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 06.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Reinemacherei UG (haftungsbeschränkt), Stadtbeker Str. 97, 23715 Bosau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 13328
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 06.03.2025