Insolvenzbekanntmachung
Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.06.2023, Aktenzeichen 905 IN 175/23 - 9 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 905 IN 175/23 - 9 -
- Registerbezug
- Hannover, HRA 24841
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 14.06.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
905 IN 175/23 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover (AG Hannover, HRA 24841), vertr. d.: 1. Helmut Kröly GmbH, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Erika Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. Simone Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 01.06.2023 berichtigt worden.
Statt
"Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.08.2023..."
muss es richtig heißen:
"Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.07.2023..."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 13.06.2023
Statt
"Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.08.2023..."
muss es richtig heißen:
"Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.07.2023..."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 13.06.2023