Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2024, Aktenzeichen 905 IN 175/23 - 9 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 905 IN 175/23 - 9 -
- Registerbezug
- Hannover, HRA 24841
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 17.12.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
905 IN 175/23 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover (AG Hannover, HRA 24841), vertr. d.: 1. Helmut Kröly GmbH, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Erika Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. Simone Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 16.12.2024
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 16.12.2024