Forderungsprüfung
Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2024, Aktenzeichen 905 IN 175/23 - 9 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 905 IN 175/23 - 9 -
- Registerbezug
- Hannover, HRA 24841
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 22.05.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
905 IN 175/23 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover (AG Hannover, HRA 24841), vertr. d.: 1. Helmut Kröly GmbH, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Erika Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. Simone Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.05.2024
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.05.2024