Insolvenzbekanntmachung

DCT Data Center Technologies GmbH

Ennigerloh

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur DCT Data Center Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 84 IN 52/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
84 IN 52/25
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB 20296
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 52/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20296 eingetragenen DCT Data Center Technologies GmbH, Geiststraße 3, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Broks, Richard-Wagner-Straße 22 , 59320 Ennigerloh

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Minoggio, Am Pulverschoppen 17, 59071 Hamm

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
"Zustimmung zum Abschluss einer Prozessfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Rock Shield Management LLC, Dubai, Al Saqr Business Tower 2 vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Schuldnerin gegenüber der Mega Penguin Electronics Trading LLC, Al Fattan Sky Tower 1, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate über ca. 2.600.000,00 EUR.

Darstellung der abzuschließenden Vereinbarung lt. Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 11.6.2026:
"Die Rock Shield Management LLC verpflichtet sich, die Kosten des Rechtsstreits der Schuldnerin gegenüber Penguin in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu finanzieren. Die Kosten werden auf einen Betrag in Höhe von bis zu USD 200.000,00 geschätzt; eine Begrenzung bzw. "Deckelung" der Kosten ist insoweit allerdings von der Rock Shield Management LLC nicht beabsichtigt. Die bereitgestellten Mittel dürfen ausschließlich zur Finanzierung von Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten sowie sonstigen unmittelbar mit dem Verfahren verbundenen Kosten verwendet werden. Im Falle eines erfolglosen Ausgangs des Rechtsstreites besteht keine Verpflichtung der Insolvenzmasse zur Rückzahlung der bereitgestellten Mittel. Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs des dortigen Rechtsstreites werden die Nettoerlöse nach Abzug der Verfahrenskosten derart aufgeteilt, dass 70 % der vorgenannten Erlöse der Rock Shield Management LLC zustehen und 30 % der Insolvenzmasse.".

Darüber hinaus regte der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 11.6.2026 die Aufnahme eines weiteren Passus in den gerichtlichen Beschluss über die Einberufung der Gläubigerversammlung an:
"Ohne den Prozessfinanzierungsvertrag besteht für den Insolvenzverwalter keine Möglichkeit, die Schadenersatzansprüche gerichtlich zu verfolgen, da die Insolvenzmasse über keine hinreichenden liquiden Mittel verfügt, um den Rechtsstreit fortzusetzen. Dies bedeutet, dass für die Insolvenzmasse aller Voraussicht nach nur dann (überhaupt) die Möglichkeit besteht, Einnahmen aus der Schadenersatzforderung zu realisieren, wenn der Prozessfinanzierungsvertrag abgeschlossen wird. Sollten sich trotz des Prozessfinanzierungsvertrags keine Einnahmen ergeben, stünde die Insolvenzmasse nicht schlechter, da sich - wie bereits dargelegt - ohne den Prozessfinanzierungsvertrag voraussichtlich keine Möglichkeit bieten würde, die Schadenersatzforderung weiterhin (gerichtlich) zu verfolgen.";
bestimmt auf

Freitag, 04.09.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 52/25
Amtsgericht Münster, 13.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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