Insolvenzbekanntmachung
DCT Data Center Technologies GmbH
Ennigerloh
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur DCT Data Center Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 84 IN 52/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 84 IN 52/25
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 20296
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 52/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20296 eingetragenen DCT Data Center Technologies GmbH, Geiststraße 3, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Broks, Richard-Wagner-Straße 22 , 59320 Ennigerloh
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 03.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1.
Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Rock Shield Management LLC, Dubai, Al Saqr Business Tower 2 vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Eigentums bzw. sonstigen Rechten der Schuldnerin im Zusammenhang mit betrieblichen Vermögensgegenständen, hier um ca. 430 sogenannte "Miner" (EDV-Geräte, die in sog. "Mining-Farms" Kryptowährung schürfen sollen). Die Schuldnerin sei nicht im Besitz dieser Miner, da sie die Mining-Farms in den Vereinigten Arabischen Emiraten betrieben habe.
Darstellung der abzuschließenden Vereinbarung lt. Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 16.4.2026:
"In einem ersten Schritt wird die Rock Shield dazu bevollmächtigt, die Eigentums bzw. sonstigen Rechte der Schuldnerin gegenüber der WeMine Cloud Service & Datacenter Provider EST (im folgenden: WeMine) geltend zu machen.
Sofern sich die WeMine sodann grundsätzlich zu einer Einigung mit der Rock Shield bereit erklären sollte, soll Rock Shield in einem zweiten Schritt im Rahmen einer verbindlich vereinbarten Option - dazu berechtigt sein, alle Rechte der Schuldnerin bzw. der Insolvenzmasse an den Minern und alle etwaigen sonstigen Rechte der Schuldnerin gegenüber der WeMine zu erwerben und dafür einen Betrag in Höhe von EUR 75.000,00 an die Insolvenzmasse zu zahlen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung soll auch sichergestellt werden, dass keine nachweisbaren Eigentumsrechte von Kunden von dieser Vereinbarung berührt werden, sodass es den Kunden weiterhin möglich ist, etwaige Herausgabeansprüche unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Besitzer geltend zu machen."
2.
Zustimmung zum Abschluss einer Prozessfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Rock Shield Management LLC, Dubai, Al Saqr Business Tower 2 vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Schuldnerin gegenüber der Mega Penguin Electronics Trading LLC, Al Fattan Sky Tower 1, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate über ca. 2.600.000,00 EUR.
Darstellung der abzuschließenden Vereinbarung lt. Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 16.4.2026:
"Die Rock Shield Management LLC verpflichtet sich, die Kosten des Rechtsstreits der Schuldnerin gegenüber Penguin in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Höhe eines Betrages von bis zu USD 200.000,00 zu finanzieren. Die bereitgestellten Mittel dürfen ausschließlich zur Finanzierung von Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten sowie sonstigen unmittelbar mit dem Verfahren verbundenen Kosten verwendet werden.
Im Falle eines erfolglosen Ausgangs des Rechtsstreites besteht keine Verpflichtung der Insolvenzmasse zur Rückzahlung der bereitgestellten Mittel.
Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs des dortigen Rechtsstreites werden die Nettoerlöse nach Abzug der Verfahrenskosten derart aufgeteilt, dass 70 % der vorgenannten Erlöse der Rock Shield Management LLC zustehen und 30 % der Insolvenzmasse."
Weitere Ausführungen zu den Umständen und Hintergründen können den Anträgen des Insolvenzverwalters vom 16.4.2026 entnommen werden.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 16.04.2026 verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 52/25
Amtsgericht Münster, 06.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20296 eingetragenen DCT Data Center Technologies GmbH, Geiststraße 3, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Broks, Richard-Wagner-Straße 22 , 59320 Ennigerloh
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 03.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1.
Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Rock Shield Management LLC, Dubai, Al Saqr Business Tower 2 vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Eigentums bzw. sonstigen Rechten der Schuldnerin im Zusammenhang mit betrieblichen Vermögensgegenständen, hier um ca. 430 sogenannte "Miner" (EDV-Geräte, die in sog. "Mining-Farms" Kryptowährung schürfen sollen). Die Schuldnerin sei nicht im Besitz dieser Miner, da sie die Mining-Farms in den Vereinigten Arabischen Emiraten betrieben habe.
Darstellung der abzuschließenden Vereinbarung lt. Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 16.4.2026:
"In einem ersten Schritt wird die Rock Shield dazu bevollmächtigt, die Eigentums bzw. sonstigen Rechte der Schuldnerin gegenüber der WeMine Cloud Service & Datacenter Provider EST (im folgenden: WeMine) geltend zu machen.
Sofern sich die WeMine sodann grundsätzlich zu einer Einigung mit der Rock Shield bereit erklären sollte, soll Rock Shield in einem zweiten Schritt im Rahmen einer verbindlich vereinbarten Option - dazu berechtigt sein, alle Rechte der Schuldnerin bzw. der Insolvenzmasse an den Minern und alle etwaigen sonstigen Rechte der Schuldnerin gegenüber der WeMine zu erwerben und dafür einen Betrag in Höhe von EUR 75.000,00 an die Insolvenzmasse zu zahlen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung soll auch sichergestellt werden, dass keine nachweisbaren Eigentumsrechte von Kunden von dieser Vereinbarung berührt werden, sodass es den Kunden weiterhin möglich ist, etwaige Herausgabeansprüche unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Besitzer geltend zu machen."
2.
Zustimmung zum Abschluss einer Prozessfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Rock Shield Management LLC, Dubai, Al Saqr Business Tower 2 vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Schuldnerin gegenüber der Mega Penguin Electronics Trading LLC, Al Fattan Sky Tower 1, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate über ca. 2.600.000,00 EUR.
Darstellung der abzuschließenden Vereinbarung lt. Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 16.4.2026:
"Die Rock Shield Management LLC verpflichtet sich, die Kosten des Rechtsstreits der Schuldnerin gegenüber Penguin in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Höhe eines Betrages von bis zu USD 200.000,00 zu finanzieren. Die bereitgestellten Mittel dürfen ausschließlich zur Finanzierung von Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten sowie sonstigen unmittelbar mit dem Verfahren verbundenen Kosten verwendet werden.
Im Falle eines erfolglosen Ausgangs des Rechtsstreites besteht keine Verpflichtung der Insolvenzmasse zur Rückzahlung der bereitgestellten Mittel.
Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs des dortigen Rechtsstreites werden die Nettoerlöse nach Abzug der Verfahrenskosten derart aufgeteilt, dass 70 % der vorgenannten Erlöse der Rock Shield Management LLC zustehen und 30 % der Insolvenzmasse."
Weitere Ausführungen zu den Umständen und Hintergründen können den Anträgen des Insolvenzverwalters vom 16.4.2026 entnommen werden.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 16.04.2026 verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 52/25
Amtsgericht Münster, 06.05.2026