Forderungsprüfung

Das neue Land Agrar GmbH

Plessa

Das Amtsgericht Dresden hat zur Das neue Land Agrar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2018, Aktenzeichen 561 IN 1209/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
561 IN 1209/18
Registerbezug
Cottbus, HRB 1656 CB
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
08.10.2018
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 1209/18

561/531 IN 1209/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das neue Land Agrar GmbH, OT
Kahla Dorfstraße 60, 04928 Plessa, Amtsgericht Cottbus , HRB 1656
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Joeri Oskam

- wurde am 05.10.2018 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden,
Telefax: 0351 482916 29 Telefon geschäftlich: 0351 482916 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
07.11.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 19.12.2018, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Mittwoch, 19.12.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

531 IN 1209/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.10.2018

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Sicherungsmaßnahme