Vergütungsfestsetzung
Das neue Land Agrar GmbH
Plessa
Das Amtsgericht Dresden hat zur Das neue Land Agrar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2025, Aktenzeichen 561 IN 1209/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1209/18
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 1656 CB
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 10.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1209/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das neue Land Agrar GmbH, OT Kahla Dorfstraße 60, 04928 Plessa, Amtsgericht Cottbus , HRB 1656
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Joeri Oskam
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.02.2025 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 588.356,42 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner ein Zuschlag von 195 Prozent zzgl. der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Aktenzeichen: 561 IN 1209/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das neue Land Agrar GmbH, OT Kahla Dorfstraße 60, 04928 Plessa, Amtsgericht Cottbus , HRB 1656
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Joeri Oskam
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.02.2025 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 588.356,42 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner ein Zuschlag von 195 Prozent zzgl. der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.