Forderungsprüfung
Das neue Land Agrar GmbH
Plessa
Das Amtsgericht Dresden hat zur Das neue Land Agrar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2024, Aktenzeichen 561 IN 1209/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1209/18
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 1656 CB
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 12.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1209/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das neue Land Agrar GmbH, OT Kahla Dorfstraße 60, 04928 Plessa, Amtsgericht Cottbus , HRB 1656
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Joeri Oskam
ergeht am 11.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.12.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Christian Heintze, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 561 IN 1209/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das neue Land Agrar GmbH, OT Kahla Dorfstraße 60, 04928 Plessa, Amtsgericht Cottbus , HRB 1656
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Joeri Oskam
ergeht am 11.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.12.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Christian Heintze, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.