Forderungsprüfung

das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG

Marl

Das Amtsgericht Essen hat zur das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2019, Aktenzeichen 167 IN 40/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 40/18
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB HRB 13735
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2019
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Werner F. Mühlenbrock
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Übernahme der Funktion als Holdinggesellschaft betreffend Beteiligungen an anderen Handelsgesellschaften im In- und Ausland, Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von Handelsgesellschaften mit oder ohne Kapitalbeteiligung an diesen sowie insbesondere Übernahme der Stellung als Komplementärin an Handelsgesellschaften deren Gesellschaftszweck Herstellung und Vertrieb von Bewetterungsanlagen …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 40/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13735
eingetragenen das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH
übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG, Hülsbergstraße 255, 45772
Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Vitus Börgel,
Hengsener Straße 8, 44309 Dortmund

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Adolf-Grimme-Str. 4,
45768 Marl

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 22.10.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet
und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung
über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und
über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht
werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

167 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 23.09.2019

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten