Forderungsprüfung
das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG
Marl
Das Amtsgericht Essen hat zur das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2021, Aktenzeichen 167 IN 40/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 40/18
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB HRB 13735
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Übernahme der Funktion als Holdinggesellschaft betreffend Beteiligungen an anderen Handelsgesellschaften im In- und Ausland, Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von Handelsgesellschaften mit oder ohne Kapitalbeteiligung an diesen sowie insbesondere Übernahme der Stellung als Komplementärin an Handelsgesellschaften deren Gesellschaftszweck Herstellung und Vertrieb von Bewetterungsanlagen …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13735
eingetragenen das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH
übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG, Hülsbergstraße 255, 45772
Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Vitus Börgel,
Oststr. 24, 06618 Naumburg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 07.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel
angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer
Nr. 154 eingesehen werden.
167 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 22.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13735
eingetragenen das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH
übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG, Hülsbergstraße 255, 45772
Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Vitus Börgel,
Oststr. 24, 06618 Naumburg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 07.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel
angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer
Nr. 154 eingesehen werden.
167 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 22.03.2021