Insolvenzbekanntmachung
das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG
Marl
Das Amtsgericht Essen hat zur das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2021, Aktenzeichen 167 IN 40/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 40/18
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB HRB 13735
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.04.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Übernahme der Funktion als Holdinggesellschaft betreffend Beteiligungen an anderen Handelsgesellschaften im In- und Ausland, Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von Handelsgesellschaften mit oder ohne Kapitalbeteiligung an diesen sowie insbesondere Übernahme der Stellung als Komplementärin an Handelsgesellschaften deren Gesellschaftszweck Herstellung und Vertrieb von Bewetterungsanlagen …
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13735
eingetragenen das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH
übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG, Hülsbergstraße 255, 45772
Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Vitus Börgel,
Oststr. 24, 06618 Naumburg
wird der Beschluss vom 18.03.2021, durch den der Stichtag zur Abhaltung einer
besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren auf den 30.04.2021
bestimmt wurde, gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer
Unrichtigkeit (Schreibfehler) dahingehend berichtigt, dass dem Verwalter die
Führung von Rechtsstreiten in einem Umfang von bis zu 500.000,00 EUR gestattet
werden soll.
(In dem Betrag fehlte eine 0)
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4
InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Essen, 30.03.2021
Amtsgericht
Wittelsbach
Rechtspfleger
167 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 13.04.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13735
eingetragenen das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oldo Holding GmbH
übergegangene Vermögen der Oldorid GmbH & Co.KG, Hülsbergstraße 255, 45772
Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Vitus Börgel,
Oststr. 24, 06618 Naumburg
wird der Beschluss vom 18.03.2021, durch den der Stichtag zur Abhaltung einer
besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren auf den 30.04.2021
bestimmt wurde, gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer
Unrichtigkeit (Schreibfehler) dahingehend berichtigt, dass dem Verwalter die
Führung von Rechtsstreiten in einem Umfang von bis zu 500.000,00 EUR gestattet
werden soll.
(In dem Betrag fehlte eine 0)
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4
InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Essen, 30.03.2021
Amtsgericht
Wittelsbach
Rechtspfleger
167 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 13.04.2021