Eröffnung des Verfahrens

Cyko GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Cyko GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 05.08.2024, Aktenzeichen 810 IN 842/24 C-14-1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 842/24 C-14-1
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 128099
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.08.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Jan Roth
Wellensiek Rechtsanwälte
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
26.300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
- die Generierung von und der Handel mit Kontaktdaten solcher Personen, welche an der Vermittlung einer Versicherungsleistung interessiert sind; - die Beratung und Schulung von Versicherungen bzw. Versicherungsvermittlern und -beratern; - die Vermittlung von Versicherungsleistungen; - die Generierung von und der Handel mit Kontaktdaten von an bestimmten Leistungen und Produkten interessierten Pers …

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 842/24 C: In dem Insolvenzverfahren Cyko GmbH, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128099),
vertreten durch:
1. Sebastiano, Trombetta, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 02.08.2024 um 14:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Die Eröffnung geht auf einen Eigenantrag der Schuldnerin zurück, der am 01.07.2024 bei Gericht eingegangen ist.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.08.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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