Forderungsprüfung

Cyko GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Cyko GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.11.2025, Aktenzeichen 810 IN 842/24 C-14-1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 842/24 C-14-1
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 128099
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
17.11.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 842/24 C-14-1 In dem Insolvenzverfahren Cyko GmbH, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128099),
vertreten durch:
1. Sebastiano, Trombetta, Eckenheimer Landstraße 114, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme