Insolvenzbekanntmachung

Con Spec Bau GmbH

Wismar

Das Amtsgericht Schwerin hat zur Con Spec Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 580 IN 614/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 614/25
Registerbezug
Schwerin, HRB 14276
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
17.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung und Vermittlung und von Bauleistungen, insbesondere Hochbau, Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten, Trockenbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Rückbauarbeiten, Generalübernahme, Neubau, Altbausanierung, Garten- und Landschaftsbau, Montage von genormten Fertigteilen, Handel mit Baustoffen, Baumaterialien, Baumaschinen und Fahrzeuge, Entsorgungsleistungen im Bereich Bauabfälle, Hausmeisterdienste, Winterdienst

Veröffentlichungstext

580 IN 614/25

In dem Insolvenzverfahren d.

Con Spec Bau GmbH, Dankwartstraße 28, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Mariusz Andrzej Karasiewicz
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14276
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KOZLOWSKI Rechts- & Steuerberatung, Joachimsthaler Straße 15, 10719 Berlin, Gz.: 4584/25 PK01

Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Tomasz Andrzej Politowicz und John Paul Jaroszewicz, auf gesamtschuldnerische Zahlung in Höhe von 253.743,04 EUR unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung;
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.05.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.

Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 13.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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