Forderungsprüfung

COGNITUM Software GmbH

Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur COGNITUM Software GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 99 IN 52/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 52/20
Registerbezug
Bonn, HRB 15454
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2025
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 52/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15454 eingetragenen COGNITUM Software GmbH, In den Dauen 6, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Moog, Mittelstr.16, 53562 St. Katharinen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

99 IN 52/20
Amtsgericht Bonn, 03.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme