Insolvenzbekanntmachung
COGNITUM Software GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur COGNITUM Software GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2025, Aktenzeichen 99 IN 52/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 52/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB 15454
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 52/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15454 eingetragenen COGNITUM Software GmbH, In den Dauen 6, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Moog, Mittelstr.16, 53562 St. Katharinen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHS Rechtsanwälte, Rüngsdorfer Straße 24, 53173 Bonn
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss der Vergleichsvereinbarung vom 13./18.08.2025 zwischen Herrn Rechtsanwalt Dirk Obermüller in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der COGNITUM Software GmbH, Herrn Rechtsanwalt Dirk Obermüller in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ITConcepts Professional GmbH (Amtsgericht/Insolvenzgericht Bonn 99 IN 39/20) und der Gothaer Allgemeine Versicherung AG hinsichtlich der Regulierung von Haftungsansprüchen aus Organhaftung , bestimmt auf
Mittwoch, 01.10.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
99 IN 52/20
Amtsgericht Bonn, 08.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15454 eingetragenen COGNITUM Software GmbH, In den Dauen 6, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Moog, Mittelstr.16, 53562 St. Katharinen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHS Rechtsanwälte, Rüngsdorfer Straße 24, 53173 Bonn
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss der Vergleichsvereinbarung vom 13./18.08.2025 zwischen Herrn Rechtsanwalt Dirk Obermüller in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der COGNITUM Software GmbH, Herrn Rechtsanwalt Dirk Obermüller in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ITConcepts Professional GmbH (Amtsgericht/Insolvenzgericht Bonn 99 IN 39/20) und der Gothaer Allgemeine Versicherung AG hinsichtlich der Regulierung von Haftungsansprüchen aus Organhaftung , bestimmt auf
Mittwoch, 01.10.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
99 IN 52/20
Amtsgericht Bonn, 08.09.2025