Forderungsprüfung
CMP Digital Factory GmbH
Hennef
Das Amtsgericht Bonn hat zur CMP Digital Factory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2021, Aktenzeichen 99 IN 195/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 195/19
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 14640
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.09.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Softwareprogrammierung und -entwicklung; Webseitenprogrammierung und -entwicklung; Betrieb und Hosting von Web Plattformen; Software Consultant mit Kundenbetreuung; Projektsteuerung; Supportleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 195/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14640 eingetragenen CMP Digital Factory GmbH, Löhestr.18, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Maiworm, Ludwig-Kons-Str.5, 50129 Bergheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.11.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
99 IN 195/19
Amtsgericht Bonn, 06.09.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14640 eingetragenen CMP Digital Factory GmbH, Löhestr.18, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Maiworm, Ludwig-Kons-Str.5, 50129 Bergheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.11.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
99 IN 195/19
Amtsgericht Bonn, 06.09.2021