Verteilungsverzeichnis
CMP Digital Factory GmbH
Hennef
Das Amtsgericht Bonn hat zur CMP Digital Factory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen 99 IN 195/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 195/19
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 14640
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Softwareprogrammierung und -entwicklung; Webseitenprogrammierung und -entwicklung; Betrieb und Hosting von Web Plattformen; Software Consultant mit Kundenbetreuung; Projektsteuerung; Supportleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 195/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14640 eingetragenen CMP Digital Factory GmbH, Löhestr.18, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Maiworm, Ludwig-Kons-Str.5, 50129 Bergheim
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 378.186,92 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 92.373,42 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
99 IN 195/19
Amtsgericht Bonn, 18.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14640 eingetragenen CMP Digital Factory GmbH, Löhestr.18, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Maiworm, Ludwig-Kons-Str.5, 50129 Bergheim
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 378.186,92 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 92.373,42 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
99 IN 195/19
Amtsgericht Bonn, 18.09.2025