Eröffnung des Verfahrens
CMF Oberflächendesign GmbH
Lichtenau
Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 24.06.2019, Aktenzeichen 220 IN 436/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 436/19
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29865
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 24.06.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 220 IN 436/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH,
Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad
ergeht am 31.05.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Beschichtung und
Veredelung von Oberflächen und sonstigen Prdoukten u.a.) wird am 31.05.2019 um
16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Dohnanyistraße 28
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 993877 0
Telefax: 0341 993877 20
Email geschäftlich: Freudenberg@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 11.07.2019 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstandenen Schaden.
Personen die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr
an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Sachwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die
Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses,
den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die
Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 22.08.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht ver- anlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhe- bung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
220 IN 436/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.06.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMF Oberflächendesign GmbH,
Gottfried-Schenker-Straße 26, 09244 Lichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29865
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grieger
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Conrad
ergeht am 31.05.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Beschichtung und
Veredelung von Oberflächen und sonstigen Prdoukten u.a.) wird am 31.05.2019 um
16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Dohnanyistraße 28
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 993877 0
Telefax: 0341 993877 20
Email geschäftlich: Freudenberg@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 11.07.2019 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstandenen Schaden.
Personen die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr
an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Sachwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die
Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses,
den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die
Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 22.08.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht ver- anlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhe- bung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
220 IN 436/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.06.2019