Insolvenzplan
CM Truck GmbH
Stuhr
Das Amtsgericht Syke hat zur CM Truck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2024, Aktenzeichen 15 IN 91/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 91/24
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 204196
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 32.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Nationale und internationale Transporte aller Art
Veröffentlichungstext
15 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Truck GmbH, Diepholzer Straße 88, 28816 Stuhr (AG Walsrode, HRB 204196), vertr. d.: Alexander Heine, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 06.12.2024, 09:30 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Syke, 15.11.2024
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 06.12.2024, 09:30 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Syke, 15.11.2024