Forderungsprüfung
CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2020, Aktenzeichen 810 IN 842/19 C-10-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 842/19 C-10-5
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48632
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.09.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 842/19 C-10-5 - In dem Insolvenzverfahren CIRES Center Immobilien Real
Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am
Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Ulrichstraße 33, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 02.11.2020 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
16.11.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.09.2020
Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am
Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Ulrichstraße 33, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 02.11.2020 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
16.11.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.09.2020