Eröffnung des Verfahrens
CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 23.10.2019, Aktenzeichen 810 IN 842/19 C-10-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 842/19 C-10-5
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48632
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 23.10.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 842/19 C-10-5 : Am 16.10.2019 um 16:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren
CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486
Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Ulrichstraße 33, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/
959110-80, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.01.2020
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 27.01.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.10.2019
CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486
Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Ulrichstraße 33, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/
959110-80, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.01.2020
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 27.01.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.10.2019