Insolvenzplan
CF Lehrte GmbH
Braunschweig
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur CF Lehrte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2026, Aktenzeichen 273 IN 12/25 b.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 12/25 b
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 209697
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 21.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
273 IN 12/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697), vertr. d.: Jan Körber, Jasperallee 86, 38102 Braunschweig, (Verfahrenspfleger), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 31.08.2026, 10:00 Uhr, E 105.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Braunschweig, 21.08.2026
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 31.08.2026, 10:00 Uhr, E 105.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Braunschweig, 21.08.2026