Aufhebung des Verfahrens

CF Lehrte GmbH

Braunschweig

Das Amtsgericht Braunschweig hat zur CF Lehrte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 273 IN 12/25 b.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 12/25 b
Registerbezug
Braunschweig, HRB 209697
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
18.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Braunschweig
Beschluss

273 IN 12/25 b
17.09.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

CF Lehrte GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209697),
vertreten durch:
Jan Körber, Jasperallee 86, 38102 Braunschweig, (Verfahrenspfleger),

hat das Amtsgericht Braunschweig durch den Richter am Amtsgericht Klöhn am
17.09.2026 beschlossen:

1.Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cf Lehrte GmbH wird gemäß § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.

2. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß § 260 InsO von dem bisherigen Insolvenzverwalter überwacht.

3. Es wird die Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO angeordnet. Dem bisherigen Insolvenzverwalter wird ausdrücklich gestattet, die im Insolvenzplans vorgesehene Besserungsquote an die Gläubiger festgestellter Forderungen auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu verteilen.

4. Dem bisherigen Insolvenzverwalter wird gestattet, noch offene Steuererklärungen zu veranlassen und hierfür fällig werdende Gebühren eines Steuerberaters als Masseverbindlichkeiten zu bezahlen sowie noch abzuführende Umsatzsteuern zu zahlen und einen Forderungseinzug offener Forderungen für die cf Lehrte GmbH weiter durchzuführen, hieraus eventuelle Masseverbindlichkeiten abzuführen oder diese Forderungen zu veräußern.

5. Dem bisherigen Insolvenzverwalters wird weiter gestattet, im Rahmen der Überwachung des Insolvenzplans weiter ausdrücklich das Recht eingeräumt, auch nach Aufhebung des Verfahrens gegenüber dem Finanzamt Vorsteuererstattungsansprüche geltend zu machen und dem Registergericht die Fortsetzung der Gesellschaft zu beantragen und Erklärungen dazu gegenüber einem Notar und dem Registergericht abzugeben.

6. Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).

G r ü n d e :

Nachdem der Beschluss vom 31.08.2026 , durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Insolvenzverwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.

Klöhn
Richter am Amtsgericht

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzplan
  4. Insolvenzplan
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme