Vergütungsfestsetzung
CE-CON GmbH
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur CE-CON GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 504 IN 17/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 504 IN 17/25
- Registerbezug
- Bremen, HRB 27000 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 166.998 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beratung von Untemehmenskunden in den Bereichen CE-Kennzeichnung, HSE, technische Dokumentation, Risikobeurteilung und Sicherheit, jeweils soweit diese Beratung keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, die Durchführung von Schulungen und anderen Veranstaltungen sowie die Herstellung, der An- und Verkauf, die Vermietung und der Vertrieb von Software nebst Zubehör und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften.
Veröffentlichungstext
504 IN 17/25 : Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CE-CON GmbH, Lloydstraße 4-6, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 27000 HB), vertr. d.: Friedo Schäfer, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 15.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CE-CON GmbH, Lloydstraße 4-6, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 27000 HB), vertr. d.: Friedo Schäfer, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 15.07.2026