Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
CBS-Tiefbau UG (haftungsbeschränkt)
Schiffweiler
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur CBS-Tiefbau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2025, Aktenzeichen 106 IN 17/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 17/21
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 105378
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 26.08.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 2.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausführung von Tiefbaumaßnahmen, insbesondere das Ausheben von Gräben zur Verlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Kabel, Glasfaser- und Breitbandkabel) und das Ausheben von Baugruben sowie die Wiederherstellung von Straßenbelägen bei selbstdurchgeführten Tiefbaumaßnahmen.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 17/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105378 eingetragenen CBS-Tiefbau UG (haftungsbeschränkt), Kirchenstraße 5, 66578 Schiffweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heino Schmidt,
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters vom 10.07.2025 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.09.2025 zu den Vergütungsanträgen Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 17/21
Amtsgericht Saarbrücken, 26.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105378 eingetragenen CBS-Tiefbau UG (haftungsbeschränkt), Kirchenstraße 5, 66578 Schiffweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heino Schmidt,
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters vom 10.07.2025 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.09.2025 zu den Vergütungsanträgen Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.
106 IN 17/21
Amtsgericht Saarbrücken, 26.08.2025