Forderungsprüfung
CBK Gebäudereinigung UG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur CBK Gebäudereinigung UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 36c IN 2750/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 2750/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 215952
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 10.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gebäudereinigung
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36c IN 2750/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CBK Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt), Urbanstraße 130, 10967 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Gollnow
Register-Nr.: HRB 215952
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CBK Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt), Urbanstraße 130, 10967 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Gollnow
Register-Nr.: HRB 215952
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026