Forderungsprüfung
DEVIS GmbH
unbekannt
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur DEVIS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 36d IN 3692/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 3692/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 203210
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Unternehmensberatung, insbesondere Beratung von Banken. Der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere erlaubnisfreier Handel mit medizinischen Verbrauchs- und Gebrauchsgütern.
Veröffentlichungstext
36d IN 3692/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEVIS GmbH, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Nadezda Ekkert,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 203210 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 und Tabellenblattnummer 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEVIS GmbH, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Nadezda Ekkert,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 203210 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 und Tabellenblattnummer 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026