Vergütungsfestsetzung

Cinegrell Postfactory GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Cinegrell Postfactory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 3608 IN 1384/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 1384/25
Registerbezug
Berlin, HRB 70211
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
25.600 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen, die Erbringung von Dienstleistungen für Film- und Fernsehproduktionen, der Verkauf und die Vermietung von technischen Einrichtungen für die Film- und Fernsehproduktion, die Erstellung von elektronischen Medien für Werbezwecke, die Produktion und der Verlag von audiovisuellen Medien jeder Art sowie der Handel mit Rechten.

Veröffentlichungstext

3608 IN 1384/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Cinegrell Postfactory GmbH, Leuschnerdamm 13, 10999 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Richard Walter Grell und Markus Kirsch,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 70211 B
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 29.01.2026 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 463.571,62 EURO (Multiplikator 0,25) nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 61,28 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung, Sanierungsmaßnahmen und Investorengespräche sowie die Prüfung und Bearbeitung von Aussonderungsrechten geltend gemacht.

Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.

Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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