Insolvenzbekanntmachung
Caupona GmbH
Grasleben
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Caupona GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2025, Aktenzeichen 25 IN 40/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 40/24
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 204363
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 25.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Konzeption, Beratung und Betrieb sowie Projekt- und Interimsmanagement von Einrichtungen der Hotellerie und Gastronomie einschließlich Betriebsgastronomie, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung u.ä.
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr. 25 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), werden die bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.01.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 24.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), werden die bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.01.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 24.11.2025