Vergütungsfestsetzung
Caupona GmbH
Grasleben
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Caupona GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.04.2026, Aktenzeichen 25 IN 40/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 40/24
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 204363
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 20.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Konzeption, Beratung und Betrieb sowie Projekt- und Interimsmanagement von Einrichtungen der Hotellerie und Gastronomie einschließlich Betriebsgastronomie, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung u.ä.
Veröffentlichungstext
25 IN 40/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 7.500,00 EUR zzgl. 712,50 EUR zu erwartender Umsatzsteuererstattung, d.h. insgesamt 8.212,50 EUR) durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 17.04.2026 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 17.04.2026
Amtsgericht Wolfsburg, 17.04.2026