Insolvenzbekanntmachung
KIMBS Getränke GmbH
Wolfsburg
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur KIMBS Getränke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 25 IN 43/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 43/24
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 208193
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.200 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Getränken.
Veröffentlichungstext
25 IN 43/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Straße 7, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208193), vertr. d.: 1. Yvonne Munte, c/o KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Str. 7, 38440 Wolfsburg, (Geschäftsführerin), 2. Christoph Imela, c/o KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Straße Mecklenburger Straße 7, 38440 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 3. Christine Keller, c/o KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Straße 7, 38440 Wolfsburg, (Geschäftsführerin), 4. Munte Rechtsanwälte PartGmbB, Mecklenburger Straße 7, 38440 Wolfsburg, wurde der bisherige Insolvenzverwalter des Verfahrens, Rechtsanwalt Kappel, auf seine Bitte hin aus dem Amt entlassen und stattdessen Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Mönning Feser Partner Rechtsanw., Insolvenzverw., Rathausstr. 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371 / 945400, Fax: 05371 / 9454020, E-Mail: wolfsburg@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 01.11.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 01.11.2026