Aufhebung des Verfahrens

Cartec Tooling GmbH

München

Das Amtsgericht Siegen hat zur Cartec Tooling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.03.2022, Aktenzeichen 25 IN 163/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 163/21
Registerbezug
München, HRB 235285
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.03.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Annamia Beyer
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Vertrieb von mechanischen Komponenten aus Metall sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 163/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 235285 eingetragenen Cartec Tooling GmbH, c/o Navigator Capital GmbH, Cuvilliésstraße 14, 81679 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Heiko Stühn,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid

wird heute, am 29.03.2022, um 12:17 Uhr, die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

Die Erreichung des Eigenverwaltungsziels ist durch das Scheitern der Sanierungsverhandlungen aussichtslos geworden, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Annamia Beyer, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf.
Forderungen sind ab sofort bei der Insolvenzverwalterin anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an die Insolvenzverwalterin.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber der Insolvenzverwalterin zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 163/21
Amtsgericht Siegen, 29.03.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Aufhebung des Verfahrens
  12. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten