Insolvenzplan

Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.)

Bocholt

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 86 IN 25/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
86 IN 25/25
Registerbezug
Coesfeld, VR 2276
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.06.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Sachwalter
Dr. Ria Brüninghoff

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 25/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.), Nordwall 44-46, 46399 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Claudia Soggeberg, Nordwall 44-46, 46399 Bocholt

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner, Philipp-Reis-Str. 10, 46397 Bocholt

Sachwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 17062026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 13.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 11 B.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

86 IN 25/25
Amtsgericht Münster, 19.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzplan
  10. Eröffnung des Verfahrens
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