Sicherungsmaßnahme
Captura GmbH
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Captura GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 251 IN 4/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 4/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 7871
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank W. Stroot
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7871 eingetragenen Captura GmbH, Große Werlstraße 1, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
Geschäftszweig: Betrieb, Aufstellung und Unterhaltung von Spielstätten, insbesondere Geldspielautomaten, pp
ist am 20.02.2026, um 09:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Klutestraße 3, 59063 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 4/26
Amtsgericht Dortmund, 20.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7871 eingetragenen Captura GmbH, Große Werlstraße 1, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
Geschäftszweig: Betrieb, Aufstellung und Unterhaltung von Spielstätten, insbesondere Geldspielautomaten, pp
ist am 20.02.2026, um 09:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Klutestraße 3, 59063 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 4/26
Amtsgericht Dortmund, 20.02.2026